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Im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Ukraine vom 9. September 2015 wurde mit dem Bau von Straßen und Grenzinfrastrukturen begonnen.

Im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Ukraine vom 9. September 2015 wurde mit dem Bau von Straßen und Grenzinfrastrukturen begonnen.

Es wurde möglich, unter anderem im Zusammenhang mit der Annahme durch das Parlament der Ukraine von Änderungen des Steuergesetzes (Gesetz Nr 1016-IX 1. Dezember 2020)

Im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Ukraine vom 9. September 2015 wurde mit dem Bau von Straßen und Grenzinfrastrukturen begonnen. Dies wurde möglich, unter anderem im Zusammenhang mit der Annahme von Änderungen des Steuergesetz durch das Parlament der Ukraine (Gesetz Nr. 1016-IX vom 1. Dezember 2020).

Die Änderungen sehen insbesondere die Besteuerung von Transaktionen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Projekts mit einem Null MwSt vor.

An der Arbeit der Kommission nahmen die Anwälte von Kosylo & Partner Yuriy Namovych und Solomiya Humenyuk die polnische Bauunternehmen vertraten teil.