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Am 1. Januar 2015 traten die Änderungen des Steuergesetzes der Ukraine und einiger seiner Vorschriften vom 28. Dezember 2014 Nr. 71-VIII in Kraft.

Am 1. Januar 2015 traten die Änderungen des Steuergesetzes der Ukraine und einiger seiner Vorschriften vom 28. Dezember 2014 Nr. 71-VIII in Kraft.

Am 1. Januar 2015 traten die Änderungen des Steuergesetzes der Ukraine und einiger seiner Vorschriften vom 28. Dezember 2014 Nr. 71-VIII in Kraft. Die Änderungen beinhalten die Reduzierung einer Reihe von Steuern von 22 auf 11.

Am 1. Januar 2015 traten die Änderungen des Steuergesetzes der Ukraine und einiger seiner Vorschriften vom 28. Dezember 2014 Nr. 71-VIII in Kraft.

Die Änderungen beinhalten die Reduzierung einer Reihe von Steuern von 22 auf 11. Zu den verbleibenden Steuern gehören:

 Bundessteuern:

- Körperschaftssteuer;

- Einkommensteuer;

- Mehrwertsteuer;

- Verbrauchssteuer;

- Umweltsteuer;

- Miete;

-     Zollgebühr.

 Staatssteuer:

- Vermögenssteuer;

-     Einzelsteuer.

 Gemeindesteuer:

- Gebühr für das Parken von Fahrzeugen;

-     Kurtaxe.

 Für kleine und mittelständische Unternehmen gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich einer einheitlichen Besteuerung und Besteuerung von Dividenden. Nach den neuen Steuervorschriften gibt es vier Kategorien von einzelnen Steuerpflichtigen. Die erste oder zweite Kategorie umfasst jetzt nur noch Einzelpersonen. Die vierte Kategorie umfasst nun die landwirtschaftlichen Erzeuger, die zuvor eine feste Agrarsteuer entrichtet haben. Daher fallen ausländische Investoren in die dritte Kategorie.

 Wirtschaftssubjekte können nur in die dritte Kategorie aufgenommen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 20 Milo UAH nicht überschreitet.

Der Steuersatz für die dritte Kategorie wurde wie folgt geändert:

- 4% des Einkommens, wenn ein Unternehmer keine Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlt und

 - 2% des Einkommens, wenn ein Unternehmen Mehrwertsteuer zahlt.

 Auch der Steuersatz für die Dividenden wurde geändert. Derzeit beträgt der Satz nicht 5 % wie vor 2015; die aktualisierten Preise sind jedoch wie folgt:

- 20 % für diejenigen, die eine einmalige Steuer zahlen, und

 - 5% für diejenigen, die Einkommensteuer zahlen.