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In Palestra – der Zeitschrift der polnischen Anwaltschaft (Palestra 04/2024) wurde ein Artikel des Partners der Anwaltskanzlei, Dr. Andriy Kosylo, mit dem Titel “Zugang für ausländische Anwälte zur Ausübung des Anwaltsberufs in der Ukraine” veröffentlicht

In Palestra – der Zeitschrift der polnischen Anwaltschaft (Palestra 04/2024) wurde ein Artikel des Partners der Anwaltskanzlei, Dr. Andriy Kosylo, mit dem Titel “Zugang für ausländische Anwälte zur Ausübung des Anwaltsberufs in der Ukraine” veröffentlicht

In Palestra – der Zeitschrift der polnischen Anwaltschaft (Palestra 04/2024) wurde ein Artikel des Partners der Anwaltskanzlei, Dr. Andriy Kosylo, mit dem Titel “Zugang für ausländische Anwälte zur Ausübung des Anwaltsberufs in der Ukraine” veröffentlicht.

In Palestra – der Zeitschrift der polnischen Anwaltschaft (Palestra 04/2024) wurde ein Artikel des Partners der Anwaltskanzlei, Dr. Andriy Kosylo, mit dem Titel “Zugang für ausländische Anwälte zur Ausübung des Anwaltsberufs in der Ukraine” veröffentlicht.

Der Artikel bietet eine Analyse des ukrainischen Rechts in Bezug auf den Zugang ausländischer Anwälte zum Rechtsdienstleistungsmarkt in der Ukraine. Der Artikel beschreibt zwei Möglichkeiten für einen ausländischen Anwalt, als Anwalt in der Ukraine tätig zu werden. Die erste Möglichkeit besteht darin, der ukrainischen Anwaltskammer beizutreten, indem man die Anwaltsprüfung ablegt. Die zweite Möglichkeit basiert auf den im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen. Der Artikel behandelt mögliche Einschränkungen bei der Ausübung des Berufs auf der Grundlage ausländischer Qualifikationen, insbesondere die Tatsache, dass ein ausländischer Anwalt möglicherweise nur Dienstleistungen im Bereich des Rechts seines Heimatlandes oder des internationalen Rechts erbringen darf. Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, vor ukrainischen Gerichten in Zusammenarbeit mit einem ukrainischen Anwalt aufzutreten.

 

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